Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Gültig für alle Veranstaltungen im Zoo Halle

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (Ticket) zu Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen auf dem Gelände des Zoo Halle (Veranstaltungsgelände), akzeptiert der Erwerber ausdrücklich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen für Veranstaltungen der Zoologischer Garten Halle GmbH (Veranstalter) sowie deren Veranstaltungspartner.

1. Rücknahme der Eintrittskarte ist nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter oder bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt möglich. Rückerstattet wird nur der Eintrittspreis abzüglich der Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30% des Ticketpreises.

2. Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten bzw. dem Betroffenen Zutritt zum Zoo zu gewähren.

3. Änderungen im angekündigten Programmablauf bzw. im Programminhalt bleiben unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters vorbehalten. Aus Sicherheits- und sonstigen Gründen können während der Veranstaltung bestimmte Bereiche und Gebäude, insbesondere zum Schutz der Tiere, geschlossen werden. Soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters den Besuchern zumutbar ist, können sie aus solcher Schließung keine Ansprüche gegen den Veranstalter herleiten. Der Veranstalter behält sich vor, bei extremer Witterung und aus sonstigen Gründen der höheren Gewalt die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.

4. Sofern Kapazitätsgrenzen in den jeweiligen Veranstaltungsbereichen (z. B. Tierhäuser) erreicht sind, kann der Veranstalter zum Schutz der Tiere sowie zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit den oder die Bereich(e) zeitweise oder gänzlich schließen. Die Schließung der Veranstaltungsbereiche kann auch aus anderen Gründen durch den Veranstalter erfolgen. In diesen Fällen ist den Anweisungen des Zoo-Personals Folge zu leisten. Es können wegen solcher Maßnahmen keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

5. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

6. Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Audioaufnahmen usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten. Kostenpflichtige Ausnahmen werden nur mit Genehmigung des Veranstalters gemacht.

7. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber ist einverstanden, dass jederzeit Bild- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen oder Medienpartnern von ihm gemacht werden können. Er genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich die Veröffentlichung dieser Bilder in Medien aller Art (z. B. Zeitungen / Rundfunk / Fernsehen / Internet / Werbemittel usw.).

8. Das Mitbringen von Glassprühdosen, ätzenden, brennbaren, färbenden Substanzen oder Gefäßen mit Substanzen die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind, Laser-Pointern sowie pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und –bomben) ist verboten. Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge.

9. Mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z. B. Megaphone und Gasdruckfanfaren, sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

10. Das Mitbringen von Waffen jeder Art und von Gegenständen, die als Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, ist verboten.

11. Das Mitbringen von Flaschen, Bechern, Krügen, Dosen oder sonstigen Gegenständen, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind, ist nicht gestattet.

12. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. Ausnahmen werden nur mit Genehmigung des Veranstalters gemacht.

13. Nach Anbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.

14. Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt.

15. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene und gestohlene Sachen der Besucher.

16. Setzt der Veranstalter Shuttle-Busse oder Sonder-Straßenbahnen ein, ist das ein freiwilliger Service des Veranstalters, auf den der Besucher keinen Anspruch geltend machen kann. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Tagespresse und unserer Webseite.

17. Bei allen Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen und gegen die Anweisungen der eingesetzten Ordnungs -und Sicherheitskräfte sowie bei einer allgemeinen Gefährdung von Ordnung und Sicherheit erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

18. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen haftet der Veranstalter nicht. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

19. In allen weiteren Belangen Ihres Besuches einer Veranstaltung im Zoo, sowie davor oder danach, gilt die aktuelle Besucherordnung der Zoologischer Garten Halle GmbH.

Gültig ab 1. Oktober 2022.

 

Hier können Sie die AGB für Veranstaltungen als PDF herunterladen.